FAQ

FAQ - Häufige Fragen von Kunden

Im folgenden finden Sie eine Auswahl von uns häufig gestellten Fragen. Bei weiteren Fragen beraten Sie unsere Mitarbeiter gerne unter 09122/98650 oder unter info@imaonline.de

Reservierung und Allgemeines

Für den spontanen Bedarf können Sie problemlos auch ohne vorherige Reservierung bei uns mieten. Allerdings empfiehlt es sich, Mietgeräte mit ausreichend Vorlaufzeit zu buchen.

Hier gilt das Motto "Je früher, desto besser". Gerne reservieren wir Ihnen das gewünschte Gerät für Ihren Wunschtermin.

Ja! Bei uns haben Sie grundsätzlich die Wahl zwischen Anlieferung und Selbstabholung.
Die Transportkosten sind abhängig vom gewünschten Anlieferungsort. Eine Übersicht über die Transportkosten und die Lieferzonen finden Sie im Mietkatalog.

Bei Bedarf haben Sie auch die Möglichkeit, für den Transport des Gerätes den passenden Anhänger oder Klein-LKW zu mieten.

Ja, der Mietpreis hängt vom ausgewählten Zeitraum ab. Bei längerer Mietdauer greifen Wochen- bzw. Monatstarife und der Tagesmietpreis sinkt.

Ein Miettag ist grundsätzlich ein Kalendertag im Einschichtbetrieb (8 Stunden). Bei Mehrschichtbetrieb fallen Aufschläge an. Eine genaue Regelung finden Sie in unserem Mietkatalog.

Preise, Kaution und Versicherung

Der Mietpreis, die Kaution und ggfs. anfallende Transportkosten sind grundsätzlich im Voraus zu bezahlen.

Die hochwertigen Maschinen und Geräte machen die Hinterlegung einer Kaution sowohl bei Privat- als auch bei Firmenkunden grundsätzlich erforderlich.

Die Höhe der Kaution richtet sich nach dem Wert der Maschine und der Mietdauer. Die genaue Höhe teilt Ihnen unser Mietpark-Mitarbeiter vor der Vermietung gerne mit.

Die Kaution kann bei uns sowohl bar, per EC-Karte oder gerne auch vorab per Überweisung hinterlegt werden.

Damit Sie Ihre Kaution aber schnellstmöglich zurückerhalten empfehlen wir Ihnen die Kaution in Bar zu hinterlegen.

Wird die Kaution in Bar hinterlegt und bringen Sie die Maschine ohne Mängel zurück erhalten Sie ihre Kaution in der Regel sofort ausgezahlt.

Wurde die Kaution per Karte oder Überweisung hinterlegt, überweisen wir ihre Kaution in der Regel innerhalb von 2 Wochen zurück.

Weißt die Maschine bei der Rückgabe Mängel auf, werden diese durch unsere Werkstatt überprüft. Nach der Prüfung wird ein eventueller Schaden mit der Kaution verrechnet und zurückgezahlt. Übersteigt der Schadenswert die Kaution erhalten Sie eine Nachberechnung.

Sie können bei uns bar oder mit EC-Karte bezahlen. Leider können wir keine Kreditkarten akzeptieren.
Gewerbliche Kunden können nach erfolgreicher Leistung bei uns auch mit Sepa-Bankeinzug bezahlen. Für genaue Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter.

Wenn Geräte vollgetankt, gereinigt und unbeschädigt zurückgegeben werden fallen keine weiteren Kosten kann.
Die Ausnahme hiervon bilden Geräte mit Werkzeugen oder Zubehörteilen, die während des Arbeitens verschleißen (bspw. Diamantscheiben, Bohrkronen, Schleifmittel etc.).
Diese werden nach Verbrauch abgerechnet.

Ja. Der Wochenendtarif gilt von
Freitag Nachmittag (ab ca. 15 Uhr) bis Montag früh (bis max. 8 Uhr).
Für arbeitstäglich (A) abzurechnende Maschinen wird 1 Tag abgerechnet, bei kalendertäglich (K) abzurechnenden Maschinen 2 Tage.
Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich.

Bei Störungen des Gerätes oder Diebstahl kontaktieren Sie bitte umgehend den Mietpark.

Diebstähle müssen außerdem unverzüglich von Ihnen bei der zuständigen Polizeidienststelle zur Anzeige gebracht werden.

Bei jedem Mietvertrag ist die Maschinenbruchversicherung obligatorisch. Die Versicherung können Sie mit dem Mietvertrag abschließen.

Diese begrenzt den Selbstbehalt im Schadensfall.
Die Versicherung deckt grundsätzlich keine Sach- und Personenschäden am Eigentum Dritter sowie grobe Fahrlässigkeit ab.

Nein, nicht zwingend! Gerne übernehmen wir die Reinigung und Betankung als Service für Sie. Hierfür berechnen wir dann eine entsprechende Gebühr.

Wird das Gerät gereinigt und getankt zurückgegeben fallen keine Kosten an.

Ausweis und Legitimation

Aufgrund der hochwertigen Geräte und Maschinen ist es notwendig, bei der Vermietung einen gültigen Lichtbildausweis mit Adresse vorzulegen

Leider nicht, da auf beiden Dokumenten keine Adresse angegeben ist.

Bedienung und sonstige Fragen

Selbstverständlich weisen wir Sie in die Bedienung des Geräts ein. Aus diesem Grund empfehlen wir, dass die Person, welche die Maschine später benutzt, diese auch abholt.

Zusätzlich geben wir zu unseren Geräten und Maschinen die Bedienungsanleitung des Herstellers mit.

Schreiben Sie uns für Ihre maßgeschneiderte Lösung!

    Hinweis: Ihre Daten werden ausschließlich dazu benutzt, um ihre Anfrage zu bearbeiten. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.